Fahrzeugdaten
- ABS
- Elektr. Fensterheber
- Elektr. Wegfahrsperre
- Gepäckraumabtrennung
- HU neu
- Inspektion neu
- Keine Klimaanlage
- Lederlenkrad
- Leichtmetallfelgen
- Nebelscheinwerfer
- Nichtraucher-Fahrzeug
- Notrad
- Raucherpaket
- Scheckheftgepflegt
- Servolenkung
- Sommerreifen
- Sportsitze
- Tuner/Radio
- Zentralverriegelung
Zusätzlich zum Sporting hatte der Sporting Abarth 14-Zoll-Aluminiumräder und eine verbreiterte Spur vorne, eine Heckabrisskante, Seitenschwellerverkleidungen in Wagenfarbe, ein Gaspedal mit Lochblech-Muster, ein Sportlenkrad, ab 2000 Servolenkung, ABS und einen Schaltknauf mit roten Steppnähten sowie Kopfstützen mit Abarth-Logos.
Der hier angebotene Wagen hat erst 74.329 KM gelaufen und befindet sich zur Zeit erst bei seinem dritten Besitzer.
Ausstattung:
Bi-Color Volleder rot/schwarz
Kasettenradio
ABS
Elektrische Fensterheber
Nebelscheinwerfer
Notrad
1.108 ccm 4-Zylindermotor
Fahrer- und Beifahrerairbag
LM-Felgen
Sommerreifen
Zentralverrieglung
ServolenkungDieses Fahrzeug wird von uns im Kundenauftrag verkauft ! Sie kaufen direkt vom Verkäufer (Privatperson), wir sind als bevollmächtigte Vermittlungs-Agentur tätig ! FÜR DEN KÄUFER ENTSTEHEN DADURCH KEINE KOSTEN !
Unsere Verkaufsberater beraten Sie gerne und kompetent. Gemeinsam finden wir eine attraktive Lösungen für Ihre Wünsche und individuellen Bedürfnisse.
Sie möchten Ihr Fahrzeug – eventuell auch auf Kommission - verkaufen oder in unserem Showroom ausstellen? Sprechen Sie uns doch einfach darauf an!
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 10.00 - 17.00 Uhr und am Samstag von 10.00 - 14.00 Uhr sowie nach Absprache.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website: www.automakler.de
Um Ihnen die maximale Aufmerksamkeit zukommen zulassen, würden wir uns freuen, wenn Sie einen Termin mit unseren Verkaufsspezialisten vereinbaren würden.
Vielen Dank !
Ihr Verkaufsteam der Kaiser18 Handelsgesellschaft mbH
∗Zwischenverkauf & Irrtümer für dieses Angebot sind ausdrücklich vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag∗WIE VOLLSTÄNDIG SIND DIE FAHRZEUGANGABEN?













































