Fahrzeugdaten
- Armlehne
- Keine Klimaanlage
- Leichtmetallfelgen
- Nichtraucher-Fahrzeug
- Pannenkit
- Raucherpaket
- Scheckheftgepflegt
- Servolenkung
- Sommerreifen
- Tuner/Radio
Das hier angebotene Fahrzeug ist ein 1972 Jaguar E-Type Serie 3 V12 Coupé aus vermutlich 4. Hand und kommt ursprünglich aus der Schweiz.
Der Wagen ist seit 2002 in Deutschland angemeldet.
Der jetztige Besitzer hat den Wagen seit 2016 und der Vorbesitzer hatte den Wagen seit 2005.
Der alte deutsche Fahrzeugbrief sowie alle Rechnungen für eine belegbare Historie sind vorhanden.
In den letzten 20 Jahren wurde ein Teil des Motors revidiert, mehrfach das Ventilspiel eingestellt, das Getriebe instandgesetzt und abgedichtet.
Zusammen wurden ca. 45.000,-€ in den Wagen investiert.
Ein aktuelles Classic Data Gutachten mit der Note 2- liegt vor.
Dieses Fahrzeug wird von uns im Kundenauftrag verkauft ! Sie kaufen direkt vom Verkäufer (Privatperson), wir sind als bevollmächtigte Vermittlungs-Agentur tätig ! FÜR DEN KÄUFER ENTSTEHEN DADURCH KEINE KOSTEN !
Unsere Verkaufsberater beraten Sie gerne und kompetent. Gemeinsam finden wir eine attraktive Lösungen für Ihre Wünsche und individuellen Bedürfnisse.
Sie möchten Ihr Fahrzeug – eventuell auch auf Kommission - verkaufen oder in unserem Showroom ausstellen? Sprechen Sie uns doch einfach darauf an!
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 10.00 - 17.00 Uhr und am Samstag von 10.00 - 14.00 Uhr sowie nach Absprache.
Mehr Informationen finden Sie auf unserer Website: www.automakler.de
Um Ihnen die maximale Aufmerksamkeit zukommen zulassen, würden wir uns freuen, wenn Sie einen Termin mit unseren Verkaufsspezialisten vereinbaren würden.
Vielen Dank !
Ihr Verkaufsteam der Kaiser18 Handelsgesellschaft mbH
∗Zwischenverkauf & Irrtümer für dieses Angebot sind ausdrücklich vorbehalten. Die Fahrzeugbeschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeuges und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag∗WIE VOLLSTÄNDIG SIND DIE FAHRZEUGANGABEN?




































